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Fensterbauer, der auf dem Gerüst eines Schweizer Hauses, das gerade renoviert wird, Fenster einbaut

Programm „Gebäude 2026“: 528 Mio. CHF an Fördermitteln – eine Anleitung

Das Wichtigste in diesem Artikel
  • Im Jahr 2026 stellt das Gebäudeprogramm 528 Millionen CHF zur Verfügung, um die thermische Sanierung von Gebäuden in der Schweiz zu fördern.
  • Der CECB ist die maßgebliche Energieeffizienzbewertung: Er ist Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit und wird in der Version „CECB Plus“ angeboten, für die wiederum eine Förderung von bis zu 1'000 CHF gewährt wird.
  • Fenster allein werden nicht gefördert: Sie müssen Teil eines Gesamtkonzepts im Rahmen des Bonus IP-14, der Minergie-Zertifizierung oder eines Sprungs in eine höhere CECB-Klasse sein.
  • Mit einem Uw-Wert von bis zu 0,62 W/m²K tragen Domofen-Fenster dazu bei, die Klassen A oder B zu erreichen, und maximieren die Prämien pro m².
  • Unabdingbare Regel: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht und genehmigt werden; andernfalls wird er endgültig abgelehnt.
  • Die Obergrenzen variieren je nach Kanton: insgesamt 80 Millionen für Genf, 200'000 CHF pro Massnahme im Kanton Waadt, 150'000 CHF pro Projekt in Neuenburg, 100'000 CHF pro Objekt im Jura.

Der Bausektor ist das Kernstück der Energiestrategie 2050 der Schweiz. Allein der Gebäudebestand verbraucht rund 45 % der Endenergie des Landes, wobei ein überwiegender Teil davon nach wie vor auf Heizung und Warmwasser entfällt (insgesamt 75 TWh). Um die CO₂-Neutralität zu erreichen, schreibt die Politik „Bau 2050+“ eine beispiellose Beschleunigung vor: Das Tempo der Reduzierung des Wärmeverbrauchs muss bis 2050 von 0,4 TWh/Jahr auf 0,63 TWh/Jahr steigen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, erreicht der im Jahr 2026 verfügbare Finanzrahmen einen Höchststand.

Das nationale Budget des Gebäudeprogramms, das aus der CO₂-Abgabe und den kantonalen Beiträgen gespeist wird, stellt den Immobilienbesitzern 528 Millionen CHF zur Verfügung. Diese Dynamik zeigt sich besonders deutlich auf lokaler Ebene: Der Kanton Genf stellt beispielsweise allein für das Jahr 2026 einen Rekordbetrag von 80 Millionen CHF bereit. Dies geht so weit, dass es für Fachleute aus der Wohnungswirtschaft mittlerweile unerlässlich geworden ist, die Regeln für die Vergabe dieser Fördermittel zu beherrschen.

Der CECB: Der strategische Kompass für das Sanierungsprojekt

Der kantonale Energieausweis für Gebäude (CECB) ist das Referenzinstrument zur Bewertung der Qualität der Gebäudehülle und der Gesamtenergieeffizienz. Er stuft Gebäude von A (thermische Exzellenz) bis G (unisoliertes Gebäude) ein. Diese Einstufung ist nicht nur eine einfache Diagnose: Sie bestimmt oft die Schwelle für die Förderfähigkeit im Rahmen von Prämien für umfassende Sanierungen.

Bei Großprojekten ist der CECB-Plus-Bericht das maßgebliche Dokument. Er wird von einem zugelassenen Sachverständigen erstellt und enthält mindestens zwei konkrete, mit Kostenangaben versehene Sanierungsvarianten. Anhand dieses Berichts lässt sich die erforderliche Verbesserung der Energieeffizienzklasse abschätzen, die zur Freischaltung der Leistungsboni notwendig ist. In Kantonen wie Waadt oder Neuenburg ist seine Vorlage obligatorisch, sobald die Förderung 10'000 CHF übersteigt.

Der Staat fördert diese Voruntersuchungsphase in großem Umfang. Durch die Subventionierung des Audits selbst verringern die Kantone das finanzielle Risiko für den Eigentümer noch bevor der erste Spatenstich erfolgt.

Das CECB Plus, eine strategische Diagnose, die selbst gefördert wird

Der CECB Plus ist der Schlüssel zu umfangreichen finanziellen Fördermitteln. So erhält beispielsweise der Eigentümer eines Einfamilienhauses im Kanton Waadt eine Pauschalbeihilfe in Höhe von 1’000 CHF. Diese Förderung, die mit künftigen Arbeiten kumulierbar ist, gewährleistet eine sorgfältige Planung, die für den thermischen Erfolg des Projekts unerlässlich ist.

Wie kann man Türen und Fenster förderfähig machen?

Ein häufiger Irrtum besteht darin, zu glauben, dass der Austausch von Fenstern als Einzelmaßnahme gefördert wird. Im Jahr 2026 gilt folgende klare Regelung: Die Fläche der Fenster und Türen muss von der förderfähigen Dämmfläche abgezogen werden (Maßnahme M-01). Daher werden Fenster und Türen als solche nicht direkt gefördert.

Um förderfähig zu sein, müssen sie Teil eines Gesamtkonzepts sein. Die Förderfähigkeit richtet sich nach drei Hauptkriterien:

  • Der IP-14-Bonus (Effizienz der Gebäudehülle): Er wird gewährt, wenn mindestens 90 % der undurchsichtigen Flächen gedämmt sind oder wenn für die Gebäudehülle die CECB-Klasse B oder C erreicht wird.
  • Die Minergie-Sanierung (M-12): eine umfassende Zertifizierung, die auch hochleistungsfähige Fenster umfasst.
  • Die Verbesserung der CECB-Klasse (M-13): basierend auf dem allgemeinen Leistungssprung des Gebäudes.

Der IP-14-Bonus – Motor für die Gesamteffizienz

Der Bonus IP-14 ist eine ergänzende finanzielle Förderung zur Wärmedämmmaßnahme (M-01), mit der die Gesamtleistung der Gebäudehülle belohnt wird. Sein größter Vorteil für Ihre Projekte besteht darin, dass damit Elemente berücksichtigt werden können, die für sich allein nicht gefördert werden, wie beispielsweise der Austausch von Fenstern und Türen. Er fördert somit eine umfassende und rationelle Abwicklung des Gesamtprojekts.

Die Bedeutung der technischen Entscheidung

Die technische Wahl der Fenster ist daher entscheidend. Aus diesem Grund erleichtern die Domofen-Produkte mit Uw-Werten von bis zu 0,62 W/m²K das Erreichen der höheren CECB-Klassen (A oder B). Damit erfüllen sie die strengsten Anforderungen, um die Prämien pro m² Energiebezugsfläche (SRE) zu maximieren. Sie sind mit allen Bausituationen kompatibel und bieten Lösungen, die auf alle gewählten technischen Lösungen zugeschnitten sind.

Warum sollte man eine umfassende Sanierung anstreben?

Im Jahr 2026 wird die Wärmedämmung als Ganzes betrachtet. Domofen-Fenster werden somit zum entscheidenden Faktor für den IP-14-Bonus, wodurch sich die Gesamtförderung deutlich erhöhen lässt. Im Kanton Waadt beispielsweise kann eine Sanierung, bei der dank leistungsstarker Fenster und Türen die Klasse B erreicht wird, zusätzlich zu den Fördermitteln für die Wanddämmung eine Prämie von 50 CHF/m² SRE einbringen.

Die 3 goldenen Regeln des Verwaltungsverfahrens

  • Strikte Vorrangigkeit: Dies ist die absolute Grundregel. Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht und genehmigt werden. Jede finanzielle Verpflichtung (Anschaffung von Material, Unterzeichnung eines Verlegungsvertrags) vor der schriftlichen Zustimmung des Staates kann zu einer endgültigen Ablehnung der Förderung führen.
  • Fristen und Durchführung: Nach Erhalt der Bewilligung müssen die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden. Im Kanton Waadt kann auf begründeten Antrag eine Verlängerung um zwei Jahre gewährt werden. Die Fertigstellungsmeldung, zusammen mit den Schlussrechnungen, löst die Auszahlung der Mittel aus.
  • Kumulierung und Besteuerung: Die Fördermittel sind mit den Einkommensteuerabzügen kumulierbar. Der Förderbetrag wird bei der steuerlichen Berechnung nicht von der Rechnung abgezogen, was Immobilieninvestoren einen doppelten finanziellen Vorteil verschafft.

Überblick über die regionalen Obergrenzen: zwischen Gesamtbudget und Projektgrenze

Die Höhe der zuteilbaren Fördermittel hängt von zwei Faktoren ab: den Gesamtmittel des Kantons und den Obergrenzen für die Gewährung von Fördermitteln pro Zweck oder Maßnahme. Im Jahr 2026 wurden diese Obergrenzen angepasst, um eine gerechte Verteilung der 528 Millionen CHF aus der CO₂-Abgabe und den kantonalen Beiträgen zu ermöglichen:

Genf: Rekordmittel zur Beschleunigung des Tempos

Der Kanton Genf verfügt im Jahr 2026 über 80 Millionen CHF, das sind 10 Millionen mehr als im Jahr 2025. Dieser außerordentliche Betrag speist sich aus einem im Jahr 2024 bewilligten Finanzrahmen von 500 Millionen sowie aus der Unterstützung durch SIG-éco21. Ziel ist es, die finanziellen Hindernisse zu beseitigen, um den umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen des Kantons nachzukommen.

Waadt: eine strategische Obergrenze „nach Maß“

Im Gegensatz zu anderen Kantonen hat der Kanton Waadt sein System im Jahr 2026 angepasst: Die Obergrenze gilt nun pro Maßnahme und nicht mehr pro Gebäude.

  • M-Massnahmen (Gebäudeprogramm): auf 200'000 CHF pro Massnahme begrenzt.
  • Mietbonus: Um Sanierungsmaßnahmen zu fördern, ohne dass sich dies auf die Mieten auswirkt, wird diese Obergrenze für Mietgebäude auf 300 000 CHF angehoben.
  • IP-Maßnahmen (Impulsprogramm): auf 100.000 CHF pro Maßnahme begrenzt.

Neuchâtel: Eine Obergrenze pro Projekt, um die Zahl der Begünstigten zu maximieren

Im Kanton Neuenburg ist der Zuschuss für ein Projekt im Zusammenhang mit einer Maßnahme auf 150'000 CHF begrenzt. Zudem darf die Gesamtfinanzhilfe (z. B. die Summe aus M01 und IP14-Bonus) niemals 50 % der Gesamtinvestition (Material- und Arbeitskosten) übersteigen.

Jura: Eine Obergrenze pro Objekt

Im Jura gilt eine vereinfachte, aber strenge Verwaltungsregel: Für alle beantragten Massnahmen ist der maximale Förderbetrag pro Objekt oder Gebäude auf 100'000 CHF festgelegt. Diese Obergrenze zwingt die Eigentümer dazu, bei der ersten Planung den effizientesten Massnahmen Vorrang einzuräumen.

Eine Frage zum Thema?

Klare und praktische Tipps zum besseren Verständnis, zur Auswahl und Pflege Ihrer Türen und Fenster, sowohl beim Neubau als auch bei der Renovierung.

Was ist das Programm „Bâtiments 2026“?

Es handelt sich um das nationale Förderprogramm für energetische Sanierungen, das aus der CO₂-Abgabe und den Beiträgen der Kantone finanziert wird. Im Jahr 2026 stellt es den Eigentümern 528 Millionen CHF zur Verfügung. Jeder Kanton legt anschließend seine eigenen Obergrenzen und Prioritäten fest.

Wird der Austausch von Fenstern direkt bezuschusst?

Nein. Die Fläche der Fenster und Türen wird sogar von der förderfähigen gedämmten Fläche abgezogen. Um förderfähig zu sein, müssen sie Teil eines ganzheitlichen Ansatzes sein, entweder über den IP-14-Bonus, eine Minergie-Zertifizierung oder einen Sprung in eine höhere CECB-Klasse.

Was sind CECB und CECB Plus?

Der CECB (kantonaler Energieausweis für Gebäude) stuft ein Gebäude in die Klassen A bis G ein und ist oft Voraussetzung für den Bezug von Prämien. Der CECB Plus enthält zusätzlich mindestens zwei kostenkalkulierte Sanierungsvarianten. Er wird subventioniert (im Kanton Waadt bis zu 1'000 CHF) und ist obligatorisch, sobald die Subvention 10'000 CHF übersteigt.

Was ist der IP-14-Bonus?

Es handelt sich um eine ergänzende Förderung zur Wärmedämmung, mit der die Gesamtleistung der Gebäudehülle honoriert wird. Der Vorteil dieser Förderung besteht darin, dass sie Maßnahmen berücksichtigt, die für sich allein nicht förderfähig sind, wie beispielsweise den Austausch von Fenstern und Türen. Dadurch lässt sich die Gesamtfördersumme des Projekts deutlich erhöhen.

Welche Regel muss unbedingt beachtet werden?

Vorab-Prinzip. Der Förderantrag muss vor Beginn jeglicher Arbeiten eingereicht und genehmigt werden, einschließlich des Kaufs von Material oder der Unterzeichnung eines Verlegungsvertrags. Werden die Arbeiten vor der schriftlichen Genehmigung durch den Staat begonnen, führt dies zu einer endgültigen Ablehnung der Förderung.

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