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VEKA auf einer Baustelle im Bau

MoPEC 2026: Was Sie über die Verpflichtungen wissen müssen

Das Wichtigste in diesem Artikel
  • Die MoPEC 2025 verschärft die thermischen Anforderungen: Dreifachverglasung ist vorgeschrieben (Ug ≤ 0,7 W/m²K) und der Gesamt-U-Wert der Fenster muss bei allen Neubauten ≤ 1,0 W/m²K betragen.
  • Zum ersten Mal fließt die graue Energie in die Leistungsberechnung ein: PVC (U-PVC) setzt sich dank seiner Langlebigkeit (30–50 Jahre), seiner Recyclingfähigkeit und seiner geringen Wartungskosten als technische Lösung durch.
  • Die Kantone der Romandie ziehen ihre Zeitpläne vor: Waadt (Sanierung der Klassen F/G vor 2035–2040), Neuenburg (IP14-Bonus bis zu 60 CHF/m²), Genf (IDC 2031), Wallis (max. 35 kWh/m² im Wohnbereich).
  • Der isolierte Austausch von Fenstern wird nicht mehr gefördert: Die Fördermittel (bis zu 30 % im Rahmen der Maßnahme M-10) sind an ein zusammenhängendes Maßnahmenpaket geknüpft, das mit der Einreichung eines CECB Plus einhergeht und den entsprechenden Fensteraustausch umfasst.
  • Die Abschaffung des Mietwerts zum 1. Januar 2029 bedeutet das Ende der Abzüge bei der Einkommensteuer: Werden die Arbeiten vor dem 31. Dezember 2028 in Rechnung gestellt und bezahlt, ergibt sich eine Nettoersparnis von 20 bis 30 %.

Die Energiestrategie 2050 der Schweiz sieht eine massive Senkung des Wärmeverbrauchs des Gebäudebestands vor, und zwar von 65 TWh auf 45 TWh bis zum Jahr 2050. Für Fachleute bedeutet dies, eine echte thermische Gebäudehüllenplanung zu entwickeln, die sich an den Normen SIA 180 und 380/1 orientiert, wobei jede Komponente in eine Strategie der CO₂-Neutralität eingebunden sein muss.

Infografik zu den Verpflichtungen des MoPEC 2025 und zum Zeitplan für die Energiewende

MoPEC verstehen: von der Fassung 2014 bis zur Fassung 2025

Das 1992 ins Leben gerufene MoPEC (Modell für die Energievorschriften der Kantone) zielt darauf ab, den Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral zu machen. Ursprünglich unter dem Namen „Rationelle Energienutzung im Bauwesen“ bekannt, wurde es mehrfach überarbeitet. Im Jahr 2008 ermöglichte eine erste Überarbeitung des MoPEC eine bessere Anpassung der Vorgaben an den Minergie-Standard.

Mit der Revision der MoPEC im Jahr 2014 wurde das Prinzip der 11 Standardlösungen (SS) eingeführt, wonach beim Austausch einer fossilen Heizungsanlage 10 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen. Zu diesen 11 Lösungen gehört insbesondere der Austausch aller alten Verglasungen (U ≥ 2,0 W/m²K) durch Dreifachverglasung (Ug ≤ 0,7 W/m²K) in allen beheizten Bereichen.

Das MoPEC 2025, dessen kantonale Umsetzung zwischen 2026 und 2030 an Fahrt gewinnt, geht noch einen Schritt weiter und stellt einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur CO₂-Neutralität bis 2050 dar. Seine Auswirkungen auf die Planung und den Einbau von Fenstern sind thermischer, ökologischer und baulicher Natur. So verändert dieser neue Rechtsrahmen den Bereich des Fensterbaus:

Verschärfung der Anforderungen an die thermische Auslegung

Das MoPEC 2025 stützt sich auf strenge Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte), um eine energieeffiziente Gebäudehülle zu gewährleisten:

  • Fensterverglasung: Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ist beim Austausch der Fenster mittlerweile der Einbau von hochleistungsfähiger Verglasung mit einem Ug-Wert von ≤ 0,7 W/m²K vorgeschrieben. Damit ist der Umstieg auf Dreifachverglasung nahezu unumgänglich, um die Standardanforderungen zu erfüllen.
  • Gesamt-U-Wert des Fensters (Uw): Für neue Bauteile liegt der Grenzwert bei 1,0 W/m²K (Anhang 1). Bei Umbauten kann dieser Wert auf 1,3 W/m²K gelockert werden (Anhang 2), wobei jedoch weiterhin das Ziel besteht, den Wärmefluss so gering wie möglich zu halten.

Einbeziehung der grauen Energie

Das ist die große Neuerung des MoPEC 2025. Bei der Berechnung der Energieeffizienz eines Gebäudes wird nun auch die graue Energie berücksichtigt, d. h. die CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung, dem Transport und der Entsorgung der Baustoffe entstehen.

Fachleute sollten Materialien mit geringem CO₂-Fußabdruck bevorzugen. PVC (U-PVC) stellt sich dank seiner Langlebigkeit (30 bis 50 Jahre) und seiner hohen Recyclingfähigkeit als optimale technische Lösung dar, um diese Emissionsobergrenzen einzuhalten (z. B. ~12,4 kg CO₂-Äquivalent/m²/Jahr für Mehrfamilienhäuser).

Auswirkungen auf die Verlegetechniken

Die verbesserte Luftdichtheit moderner Gebäude erfordert strengere Verlegungsvorschriften, um den guten Zustand des Gebäudes zu gewährleisten:

  • Feuchtigkeitsmanagement: Moderne Fenster (oft der Luftdichtheitsklasse A) verhindern den passiven Luftaustausch. Um Schimmelbildung zu vermeiden, schreiben die MoPEC und die Norm SIA 180 die Integration von Lüftungskonzepten vor, wie beispielsweise selbstregulierende Lüftungsklappen in den Fensterrahmen oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung.
  • Maßnahmen gegen Wärmebrücken: Eine Sanierung gilt erst dann als vollständig, wenn auch die Fensterlaibungen behandelt werden. Die aktuelle Norm empfiehlt eine Dämmung der Fensterlaibungen von mindestens 2 cm, um verbleibende Wärmebrücken beim Einbau zu beseitigen. Diese Sorgfalt trägt auch zur Verbesserung der Schalldämmung der Wohnung gegenüber Außengeräuschen bei.

Das Gebäude als „Energie-Hub“

Das MoPEC 2025 macht das Gebäude zu einem Energieerzeuger (Grundsatz 3).

Photovoltaik-Verpflichtung: Sie ist auf 20 W/m² für Neubauten und 10 W/m² für sanierte Dächer festgelegt. Obwohl dies in erster Linie das Dach betrifft, wird die Integration von Photovoltaik in die Fassade – möglicherweise über Tischlerelemente oder aktive Verglasungen – ausdrücklich als Alternative gefördert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die MoPEC 2025 vorschreibt, dass Fenster mit besserer Wärmedämmung (Dreifachverglasung) konzipiert, aus nachhaltigen Materialien (PVC) hergestellt und dicht, aber belüftet eingebaut werden müssen, um eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten. Zudem ist es wichtig, das Fenster in ein Gesamtkonzept einzubinden. Die Fensterfläche muss entsprechend der Größe der einzelnen Räume bemessen werden, um die Lichtverhältnisse und den thermischen Komfort zu optimieren (Vermeidung von Überhitzung im Sommer und des Kaltwand-Effekts im Winter).

Gesetzliche Verpflichtungen und Zeitpläne: Ein Überblick über die Kantone der Romandie

Im Jahr 2026 werden die Fristen verbindlich:

  • Vaud (LVLEne 2026) : l'assainissement des « passoires » (classes F et G) est impératif d'ici 2035 (SRE > 750 m²) ou 2040 (SRE < 750 m²).
  • Neuchâtel: Der Kanton verbietet ab dem 1. Januar 2030 fest installierte Elektroheizungen. Die Aktion „Bâti-moment“ (2026–2027) bietet derzeit sehr attraktive Fördermittel für eine Dämmung nach IP14 (bis zu 60 CHF/m² SRE).
  • Genf: Die Überwachung des Wärmeausgabenindex (IDC) schreibt für Gebäude, die die Grenzwerte überschreiten, gestaffelte Maßnahmen bis 2031 vor. Neue Fenster müssen der Norm SIA 380/1 entsprechen und einen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 1,0 W/(m²·K) aufweisen.
  • Wallis: Die neuen Anforderungen sehen sehr strenge Grenzwerte vor (z. B. maximal 35 kWh/m² für Wohngebäude), sodass bei jeder Renovierung der Einbau von Dreifachverglasung aus thermischen Gründen unerlässlich ist.

Technischer Schwerpunkt: PVC und Wärmedämmung

Unplastifiziertes Hart-PVC (U-PVC) ist die technisch-wirtschaftliche Lösung für die Anforderungen des Jahres 2026. Seine extrem geringe Eigenwärmeleitfähigkeit (λ ≈ 0,17 W/m·K) verhindert Wärmebrücken an den Rahmen, im Gegensatz zu unisoliertem Aluminium.

  • Leistung: Durch den Wechsel zu Dreifachverglasung (Ug ≤ 0,7 W/m²K) lässt sich ein Gesamt-U-Wert von Uw ≤ 1,0 W/m²K erreichen, was dem Standard-Konformitätsgrenzwert entspricht.
  • Bauphysik: Die verbesserte Dichtigkeit (Klasse A) moderner PVC-Fenster macht den Einbau von selbstregulierenden Lüftungsvorrichtungen oder einer kontrollierten Wohnraumlüftung erforderlich, um Kondenswasserbildung und Schimmelbefall zu verhindern.
  • Verlegegenauigkeit: Die Dämmung der Laibungen um mindestens 2 cm ist nun erforderlich, um verbleibende Wärmebrücken zu beseitigen.
  • Hydraulischer Abgleich: Dank der sehr geringen Wärmeleitfähigkeit von PVC senkt die Fenstersanierung den Gesamtwärmeverlust um 15 bis 20 %. Diese Leistungssteigerung erfordert nach Abschluss der Arbeiten einen hydraulischen Abgleich der Heizkörper, um den Wirkungsgrad der Wärmepumpe an den neuen, geringeren Wärmebedarf des Gebäudes anzupassen.

Fördermaßnahmen: Finanzierung des Wandels

Die Grundlage für Direktbeihilfen zur Finanzierung eines Sanierungsvorhabens bildet nach wie vor das kantonale Gebäudeprogramm. Beachten Sie, dass der isolierte Austausch von Fenstern in fast allen Kantonen der Romandie nicht mehr förderfähig ist. Um die Mittel freizugeben, muss die Sanierung der Fenster und Türen Teil eines schlüssigen Maßnahmenpakets sein:

  • Maßnahme M-01 (Wärmedämmung): Fördert die Dämmung von undurchsichtigen Wänden (Fassaden, Dach). Der Austausch von Fenstern ist darin enthalten, sofern er mit diesen Maßnahmen kombiniert wird, um eine optimale Gesamtleistung der Gebäudehülle zu erreichen. Im Kanton Waadt umfasst diese Maßnahme nun einen speziellen Bonus, wenn die Arbeiten mit der Installation einer Photovoltaikanlage verbunden sind.
  • Maßnahme M-10 (umfassende Sanierung): Dies ist finanziell gesehen der „Königsweg“. Die Förderung richtet sich nach der Verbesserung der CECB-Energieeffizienzklasse (beispielsweise von F auf B). In diesem Rahmen können die Fördermittel bis zu 30 % der Gesamtinvestition abdecken.
  • Obligatorische Voraussetzung: Bei jedem Antrag, der 10'000 CHF übersteigt, ist die Einreichung eines CECB Plus (Energieaudit mit Varianten) zwingend erforderlich, um die optimale Verwendung öffentlicher Mittel nachzuweisen.

Kantonale Chancen 2026: Waadt und Neuenburg an der Spitze

  • Waadt (Zuschuss IM-10-2): Die 2026 ins Leben gerufene „Assistance à Maîtrise d’Usage“ (AMU) zielt darauf ab, soziale Hindernisse zu beseitigen. Sie bezuschusst die Begleitung von Mietern bei komplexen Bauvorhaben, fördert die Akzeptanz seitens der Bewohner und verringert das Risiko von Einsprüchen oder behördlichen Blockaden. Das Gesamtbudget des Kantons Waadt für 2026 beläuft sich auf 74 Millionen CHF, was einem Anstieg von 22 % entspricht.
  • Neuchâtel (Aktion „Bâti-moment 2026–2027“): Dieses zweijährige Zeitfenster bietet einen außergewöhnlichen IP14-Dämmungsbonus. Damit lassen sich bis zu 60 CHF/m² SRE für das Erreichen der CECB-Klasse B erzielen – ein massiver Anreiz, um Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle zu beschleunigen.

Steueroptimierung und Steuerverteilung: Der Hebel des Einkommens

Investitionen zur Rationalisierung des Energieverbrauchs sind zu 100 % vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig (ICC und IFD).

  • Erweiterter Steuerabzug: Abzugsfähig sind nicht nur die Kosten für den Austausch der Fenster, sondern auch die mit den Arbeiten verbundenen Kosten für Abbruch, Transport und Entsorgung.
  • Vortrag auf drei Jahre: Übersteigt der Betrag der Bauarbeiten das zu versteuernde Einkommen des Jahres, kann der Restbetrag auf die beiden folgenden Steuerjahre vorgetragen werden. Diese Staffelung ist entscheidend, um den progressiven Steuersatz zu glätten und die Steuerersparnis zu maximieren.

Der Countdown bis 2029: Die steuerliche Dringlichkeit

Das ist das wichtigste Verkaufsargument für Gewerbetreibende im Jahr 2026: Die Reform zur Abschaffung des Mietwerts ist für den 1. Januar 2029 geplant. Diese Reform wird das Ende der Steuerabzüge auf Bundesebene (IFD) für Instandhaltungs- und Energiesanierungsarbeiten an selbstgenutztem Wohneigentum bedeuten. Es ist daher strategisch sinnvoll, alle umfangreichen Arbeiten vor dem 31. Dezember 2028 in Rechnung zu stellen und zu bezahlen. Ein Warten bis 2029 würde für den Eigentümer aufgrund des Wegfalls des steuerlichen Hebels eine Erhöhung der Nettokosten der Arbeiten um etwa 20 bis 30 % bedeuten.

Zusammenfassend lässt sich klar feststellen, dass die Sanierung der Gebäudehülle im Jahr 2026 nicht mehr nur eine Frage des Komforts ist, sondern eine gesetzliche und finanzielle Notwendigkeit. Die Umstellung auf Dreifachverglasung bei Hochleistungs-PVC-Fenstern und -Türen bildet die erste Säule des „Voie Royale“-Sanierungsansatzes und ist eine Voraussetzung für die Effizienz künftiger erneuerbarer Heizsysteme. Angesichts des steuerlichen Countdowns bis Januar 2029 verfügen Eigentümer und Fachleute nun über ein enges Zeitfenster, das jedoch durch beispiellose Fördermittel optimiert wird. Die erfolgreiche Energiewende im Schweizer Gebäudebestand erfordert heute eine sorgfältige Planung, bei der das technische Fachwissen der Fachleute zum Eckpfeiler für die nachhaltige Aufwertung des Schweizer Immobilienbestands wird.

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Was ist das MoPEC 2025?

Das MoPEC (Modell der energetischen Vorschriften der Kantone) bildet die rechtliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude in der Schweiz. Die Fassung 2025 wird von den Kantonen zwischen 2026 und 2030 schrittweise umgesetzt. Sie erhöht die thermischen Grenzwerte und führt erstmals die graue Energie in die Leistungsberechnung ein.

Welche Anforderungen stellt die MoPEC 2025 an Fenster?

Bei umfangreichen Sanierungen muss die Verglasung einen Ug-Wert von ≤ 0,7 W/m²K erreichen, wodurch eine Dreifachverglasung nahezu unverzichtbar ist. Bei neuen Fenstern ist der Gesamtwert des Fensters auf Uw ≤ 1,0 W/m²K begrenzt (1,3 bei Umbauten). Eine dichte und hinterlüftete Montage rundet die Anforderungen ab.

Wird der reine Austausch der Fenster noch gefördert?

Nein, in fast allen Kantonen der Romandie. Die Fördermittel sind nun an ein stimmiges Maßnahmenpaket geknüpft, entweder im Rahmen einer Gesamtsanierung (Maßnahme M-10) oder einer Gebäudehüllen-Dämmung (M-01). Bei Fördermitteln von mehr als 10'000 CHF ist ein CECB Plus erforderlich.

Was ist graue Energie und warum ist sie von Bedeutung?

Die graue Energie umfasst den Energieverbrauch, der bei der Herstellung, dem Transport und der Entsorgung von Materialien anfällt. Die MoPEC 2025 bezieht sie in die Leistungsbilanz ein, was nachhaltige und recycelbare Materialien begünstigt. PVC erfüllt diese Anforderungen dank seiner Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit gut.

Warum sollten die Arbeiten noch vor Ende 2028 durchgeführt werden?

Die Abschaffung des Mietwerts tritt am 1. Januar 2029 in Kraft und beendet damit die Steuerabzüge des Bundes für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohnimmobilien. Wer die Arbeiten bis zum 31. Dezember 2028 in Rechnung stellt und bezahlt, spart etwa 20 bis 30 % der Nettokosten.

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